Reisepässe und Heimreisedokumente

Reisepässe

Seit Einführung der biometrischen Reisepässe und der stufenweisen Außerkraftsetzung der früheren albanischen Reisepässe ist die Beantragung von Reisepässen über die albanische Botschaft in Berlin nicht mehr möglich. Die Erfassung der biometrischen Merkmale verlangt die persönliche Beantragung der Reisepässe in Albanien.

Die albanischen Staatsbürger mit noch nicht abgelaufenen nicht-biometrischen Reisepässen dürfen einmal in die Republik Albanien zwecks der Beantragung eines biometrischen Reisepasses einreisen. Ansonsten sollen die Staatsbürger ohne gültige Reisepässe bei der albanischen Botschaft ein Heimreisedokument (Laisez Passer) für die Reise nach Albanien beantragen (siehe unten).

Als alternative Lösung für die in Deutschland wohnenden albanischen Staatsbürger bietet sich die Beantragung der Reisepässe bei den albanischen Botschaften in Brüssel oder Rom, oder bei der Generalkonsulat in Mailand. Es ist jedoch dabei zu beachten, dass für die legale Reise zu diesen Städten entsprechende Dokumente benötigt werden.

 

Heimreisedokumente

Für die albanischen Staatsbürger, die für die Rückkehr nach Albanien keine gültigen Reisedokumente haben, stellt die Botschaft Heimreisedokumente aus. Ein Heimreisedokument (Laissez Passer) hat eine Gültigkeitsdauer von Maximum 1 Monat. (Ausnahme macht die Gültigkeitsdauer von 6 Monaten bei den Heimreisedokumenten, die aufgrund des Rückübernahmeabkommens von den Ausländerbehörden beantragt werden.)

Um den Antrag auf ein Heimreisedokument zu stellen, muss der albanische Staatsbürger persönlich bei der Botschaft vorsprechen und sein Bedürfnis nach Heimreisedokument begründen. Die Identitätsüberprüfung durch die Botschaft erfolgt anhand der vorgelegten amtlichen Papiere.

Wenn es um die Ausstellung von Heimreisedokumenten für Minderjährige handelt (unter 18 Jahre alt), dann sollen beide Eltern zusammen mit dem Kind vor dem Konsularbeamten in der Botschaft vorsprechen, oder nur einer von denen mit der Vollmacht des anderen. Wenn das Kind nur einen Elternteil oder einen Sorgerechtsinhaber hat, dann soll den üblichen Papieren auch ein entsprechendes Dokument zur Bestätigung des Sorgerechts für das Kind hinzugefügt werden.

Ausnahme von der Anwesenheitsbedingung des Staatsbürgers sind die Fälle, wenn:

- er sich in Untersuchungshaft oder im Gefängnis befindet. In diesem Fall wird ein Antrag der zuständigen Ausländerbehörde angenommen;

- er aus wichtigen gesundheitlichen Gründen bei der Botschaft nicht persönlich vorsprechen kann. In diesem Fall wird der Antrag von den Familienangehörigen gestellt, indem sie ein Vertretungserklärung und andere überzeugende Dokumente vorlegen. Je nach Möglichkeit kann der Konsularbeamte zur Überprüfung im Krankenhaus oder da, wo der Kranke liegt, vorbeischauen.

Die Identitätsüberprüfung wird durch ein der folgenden Dokumente ausgeführt:

- ungültiger Reisepass;

- originale Ausweiskarte;

- Geburtsurkunde von dem zuständigen Standesamt mit Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Monate, begleitet durch eine Kopie der Ausweiskarte;

- Führerschein.

Wenn der Antrag auf Heimreisedokument wegen des Verlustes des Reisepasses gestellt wird, dann soll der Antragsteller auch die entsprechende polizeiliche Verlustanzeige bei der Botschaft vorlegen.

Außerdem soll der Antragsteller auch zwei aktuellen Passfotos 4 x 5 cm sowie auch den Zahlungsnachweis für die Überweisung der entsprechenden Gebühr von 30€ auf das Konto der Botschaft für konsularische Dienste vorlegen.

Adresse

Botschaft der Republik Albanien
Friedrichstr. 231
10969 Berlin
Germany

Tel / Fax

Konsularischer Dienst

Tel. +49 30 25942013

Notrufnummer

Mobile +49 174 86 195 87

Politischer Dienst und Verwaltung:

Tel: +49 30 25942014

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Fax: +49 30 25931890

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