A) Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Geburt
Jedes außerhalb des albanischen Staatsgebietes geborenes Kind erwirbt automatisch die albanische Staatsbürgerschaft durch die Abstammung von einem Elternteil albanischer Staatsangehörigkeit.
Um die Geburt des Kindes anzumelden, sollen die Eltern bei der Botschaft vorsprechen und diese Dokumente vorlegen:
- Geburtsurkunde des Kindes;
- Einverständniserklärung des nicht albanischen Elters über den Erwerb von seinem Kind der albanischen Staatsbürgerschaft.
Beide Dokumente sollen von den jeweiligen zuständigen Behörden beglaubigt sein.
B) Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung
Der Erwerb der albanischen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erfolgt, wenn diese gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind:
1. Vollendung des 18. Lebensjahres;
2. Legal andauernd wohnhaft im albanischen Staatsgebiet für mindestens 5 Jahre;
3. Eine Wohnung in Albanien und ausreichendes Einkommen;
4. Nicht vorbestraft zu Freiheitsstrafen von nicht weniger al 3 Jahre, es sei denn die Strafe sei politisch motiviert gewesen;
5. Grundkenntnisse der albanischen Sprache;
6. Die Sicherheit der Republik Albanien wird nicht verletzt.
Bemerkung: Die Republik Albanien gestattet die Doppelstaatsbürgerschaft, daher muss ein ausländischer Staatsbürger die vorhandene Staatsbürgerschaft nicht aufgeben.
Die nötige Dokumente für den Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung
1. Antrag an den albanischen Staatspräsidenten. Der Antrag soll diese Angaben enthalten: Vollständige Personaldaten (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit); Anschrift des ständigen Wohnsitzes und gegebenenfalls Postanschrift; Antragsgrund. Der Antrag soll vom Antragsteller unter Angabe des Vor- und Nachnamens unterschrieben;
2. Schriftliche Beurteilung des Beamten, der die Dokumente im Empfang nimmt, über die albanische Sprachkenntnisse;
3. Geburtsurkunde im Original und legalisiert von der Botschaft;
4. Aufenthaltserlaubnis in der Republik Albanien gemäß Kriterien des Staatsbürgerschaftsgesetzes (beglaubigte Kopie), wenn in Albanien wohnhaft;
5. Eigentumsurkunde bzw. Mietvertrag der Wohnung (beglaubigte Kopie), wenn in Albanien wohnhaft;
6. Arbeitsvertrag, wenn Arbeitnehmer, bzw. Bestätigung von Steuerbehörde, wenn selbständig oder Investor (beglaubigte Kopie);
7. Lebensunterhaltsnachweise, wie Bankkaution, Sparbuch, offizielle Einkommensnachweise (beglaubigte Kopie);
8. Führungszeugnis vom Herkunftsland und von dem Land, in dem der Antragssteller legal in den letzten 6 Monaten aufgehalten hat;
9. Asylbewerberausweis, wenn der Antragsteller Asylant ist (beglaubigte Kopie);
10. Schriftliche Beurteilung der entsprechenden Polizeidienststelle über die Führung des Antragstellers, wenn in Albanien wohnhaft;
11. Foto des Antragstellers, 3 Passfotos von sich selbst (und Fotos der Kinder, wenn diese minderjährig sind);
12. Urkunde – wenn nötig – zur Bestätigung der albanischen Abstammung des Antragstellers bis zum 2. Grad, auch von einem Elternteil;
Gebühren für die Beantragung der Staatsbürgerschaft durch die Botschaft
Für diese Dienstleistung ist ein Betrag von 30€ auf das Konto der Botschaft für konsularische Dienste zu zahlen und der Zahlungsnachweis zusammen mit den anderen Dokumenten vorzulegen. Die Zahlung ist nicht erstattungsfähig.